Erkrankung/Befreiung

      • Erkrankung/Befreiung

        Ist Ihr Kind erkrankt  (BaySchO §20 Satz 1 und 2)

        • geben Sie der Schule unverzüglich über Elternnachricht unter Angaben von Gründen Bescheid
        • reichen Sie innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung (gerne auch über Mitschüler) nach
        • ein ärztliches Attest kann nach Anforderung der Schule nötig werden, bei:
          • Erkrankungen von mehr als 3 Unterrichtstagen
          • am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises
          • häufigen krankheitsbedingten Schulversäumnissen

        Befreiung (BaySchO §20 Satz 2 und 3)

        • eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder vom Schulbesuch in begründeten Ausnahmefällen erfolgt:
          • nach einem schriftlicher Antrag unter Angaben von Gründen seitens der Eltern an die Schule
          • schriftliche Genehmigung seitens der Schule
          • eine stundenweise Befreiung können Sie über die Klassenlehrkraft beantragen
          • eine Befreiuung über mehrere Tage erfolgt ausschließlich über die Schulleitung
        • eine Befreiung zur Ferienverlängerung ist nicht möglich

          (Unterrichtsbefreiungen vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden!)